| Maßgeblich für die Teilnahme sind
sog. „Konvergenzkriterien", die den EURO stabil halten sollen. Jedes Land
muß diese fünf Kriterien einhalten, um an der Währungsunion
teilnehmen zu können. Diese Kriterien beinhalten
folgende Bedingungen:
1. Der Anstieg der Verbraucherpreise darf um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Rate der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten der EU liegen. Der Grenzwert liegt bei 2,6 Prozentpunkten. An diesen Hürde würden zur Zeit Griechenland (8,4%), Italien (4,7%), Portugal (3,0%) Spanien (3,8%) und Großbritannien (3,0%) scheitern. 2. Der Zinssatz für langfristige öffentliche Anleihen darf nur 2 Prozentpunkte über den Zinsen für Staatsanleihen der drei preisstabilsten Länder liegen. Der Grenzwert liegt bei 8,7 Prozentpunkten. Dieses Kriterium würden derzeit nur Griechenland (15,1%), Italien (10,3%), Portugal (9,4%) und Spanien (9,5%) nicht erfüllen. 3. Die jeweilige nationale Währung muß mindestens zwei Jahre vor der Entscheidung des Europäischen Währungssystems teilgenommen haben. Dabei muß sich der |
Wechselkurs der nationalen Währung innerhalb
der normalen Bandbreite haben bewegt und darf in dieser Zeit nicht abgewertet
worden sein.
4. Die Beitrittskandidaten müssen bereits im Vorfeld der Währungsunion gezeigt haben, daß sie ihre öffentlichen Haushalte im Griff haben und so die Gewähr dafür bieten, daß sie auch künftig solide wirtschaften. Daher darf das Haushaltsdefizit eines Landes - gemessen am Bruttoinlandsprodukt, d.h. an der Summe aller Leistungen - nicht mehr als 3 Prozent betragen. Dieses Kriterium würden zur Zeit Belgien (-3,3%), Finnland (-3,3%), Deutschland (-4,0%), Frankreich (-4,0%), Griechenland (-7,9%), Italien (-6,6%), Österreich (-4,3%), Großbritannien (-4,6%), Portugal (-4,0%), Spanien (-4,4%) und Schweden (-3,9%) nicht erfüllen. 5. Der gesamte Schuldenstand eines Beitrittskandidaten darf nicht mehr als 60% betragen. Zur Zeit erfüllen Belgien (130,6%), Dänemark (70,2%), Deutschland (60,8%), Finnland (61,3%), Italien (123,4%), Österreich (71,7%), Portugal (71,1%), Schweden (78,1%) und Spanien (67,8%) dieses Kriterium nicht. Das bedeutet, daß aufgrund dieser Kriterien und deren strikte Einhaltung nur Luxemburg die Teilnahme an dem Europäischen Währungssystem erlaubt wäre. |
Der EURO kommt. Obwohl in Deutschland fortwährend von der Verschiebung des EURO gesprochen wird, laufen die Vorbereitungen für die EWU. Die Umstellung auf den EURO erfolgt jedoch nicht erst im Jahre 2001; bereits 1998 werden die Teilnehmerländer ausgewählt und 1999 die Wechselkurse festgelegt. Danach gibt es kein zurück mehr. Mit der Festlegung der Fakten soll den Bürgern die Angst vor der Einführung des EURO genommen werden. Allerdings wird die Hauptsorge der Deutschen nicht geklärt. Sie fragen sich, wie stabil ist der EURO wirklich. Wird er so stabil wie die Deutsche Mark, oder verliert er instabile Währungen wie zum Beispiel die Lira, Escudo und Peseten an Wert. Den Deutschen ist ebenfalls unverständlich, wieso Länder, die die Ansprüche für den EURO nicht erfüllen, Chancen haben, an der Währungsunion teilzunehmen. Diese Verwirrung läßt sich auch durch eine konkrete Planung, wie zum Beispiel den Entwurf von Geldscheine, nicht zerstreuen. Die Verschiebung des EURO soll die letzte Möglichkeit sein, wenn zu viele Länder die Konvergenzkriterien nicht erfüllen. Denn die Stabilität des Geldes ist wichtiger als die Demonstration europäischer Einheit.
| Phase A (1.Etappe)
Anfang 1998 werden Staats- und Regierungschefs nach ökonomischen Daten prüfen, welche Staaten die Konvergenzkriterien erfüllt haben. Am 01.01.1999 wird dann die Währungsunion gestartet. Dazwischen liegt ca. ein ¾ Jahr, in dem die Wechselkurse der Währungen der teilnehmenden Länder noch nicht unwiderruflich festgelegt werden. Dieser Prozeß könnte sich als ausgesprochen schwierig erweisen und lädt zu Währungsspäkulationen ein. Es wird darüber nachgedacht, gleichzeitig mit der Entscheidung über die Teilnehmer verbindlich festzulegen, nach welchem Verfahren die Wechselkurse der nationalen Währung am 01.01.1999 festgeschrieben werden (z.B. auf der Basis von Durchschnittswerten der Wechselkurse der Jahre ’97 und ’98). Diese Erwägung läßt keine Spekulationen mehr zu. |
Phase B (2.Etappe)
Wechselkurse der Währungen der Teilnehmerstaaten werden unwiderruflich und auf Dauer festgelegt. Durch einstimmigen Beschluß der Staats– und Regierungschefs wird der Euro eigenständige und alleinige Währung in den Teilnehmerstaaten. Die noch vorhandenen nationalen Währungseinheiten sind ökonomisch und juristisch nur noch Ausdrucksform des Euros. Zum gleichen Zeitpunkt nimmt die Europäische Zentralbank ihre Arbeit auf und übernimmt die geldpolitische Verantwortung für die neue Währung. Es gibt z.B. nur noch einen amtlichen Devisenkurs zwischen Euro und US-Dollar, aber keinen mehr zwischen D-Mark und US-Dollar. Es kommt in der Währungsunion sehr bald zu einem einheitlichen Geldmarkt. Der Euro als Bargeld existiert noch nicht. |
Phase C (3.Etappe)
Die Währungsunion ist bereits mit der Fixierung der Wechselkurse und Aufnahme der Tätigkeit der Europäischen Zentral-bank in Gang getreten. D.h. nicht, daß der EURO die D-Mark sofort ablösen wird. Der EURO soll zu Beginn des Jahres 2002 zur Verfügung stehen. Bis spätestens zum 30. Juni 2002 sollen dann anstatt D-Mark und Pfennig Scheine bzw. Münzen EURO und Cent Scheine bzw. Münzen als Zahlungsmittel benutzt werden. Während dieser Zeit sollen sowohl D-Mark Scheine und Münzen als auch Euro-Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel sein. Ab dem 01. Juli 2002 ist der EURO spätestens alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Damit ist der Übergang auf die neue Währung vollendet. Die nationalen Zentralbanken tauschen nationale Banknoten und -münzen auch nach dem 01.Juli 2002 noch um. Niemand ist jedoch dazu verpflichtet z.B. im Einzelhandel nach diesem Datum D-Mark entgegenzunehmen.
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